VPNreport-Redakteur Marvin Gerste

Marvin Gerste

Mit 13 Jahren bekam Marvin seinen ersten Computer mit Internetzugang. Heute verdient er sein Geld ausschließlich im WWW. Er begeistert sich für alle Themen rund um das Surfen im Web. Einschließlich der Nutzung von Technologien, welche das Internet sicherer machen.

Das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten Gesetze und es kann zu Bußgeldern sowie Abmahnungen kommen. In diesem Zusammenhang taucht neuerdings die Frage auf, ob die Nutzung eines VPNs hierbei einen gewissen Schutz bietet? Um darauf zu antworten, ist eine Betrachtungsweise aus verschiedenen Blickwinkeln notwendig.

Abmahnung trotz VPN: Was es zu wissen gilt

Ein Virtual Private Network (VPN) leitet die Internetverbindung über spezielle Server um. Dadurch lässt sich die IP-Adresse nicht mehr auslesen. Damit ist der einzigartige Zahlencode gemeint, der jedem internetfähigen Endgerät zugeordnet wird.

Über die IP-Adresse lässt sich der Nutzungsstandort relativ genau eingrenzen. Außerdem können fachkundige Personen erkennen, welcher Internetprovider verwendet wird. Ein VPN anonymisiert diese Informationen und erschwert damit die Nachverfolgung. Was im Kampf gegen Hacker sinnvoll ist, aber nicht, um sich jeder Straftat zu entziehen.

Fest steht: Wer gegen Gesetze verstößt, der muss mit einer Strafe rechnen, wenn er oder sie erwischt wird. Jeder Internetnutzer ist selbst dafür verantwortlich. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht.

i
Ein VPN sollte niemals dafür genutzt werden, um eine illegale Aktivität zu verbergen. Das geltende Recht bleibt dennoch bestehen und ist bei Bedarf anwendbar

Gute und schlechte Beispiele für ein VPN

Schützt ein VPN vor einer Abmahnung im Internet?

Die Einsatzmöglichkeiten für ein VPN sind zahlreich. Zu den häufigsten Verwendungszwecken gehören:

Hierbei handelt es sich um erlaubte Situationen, in denen ein VPN nützlich ist.

Was mit einem VPN nicht erlaubt ist

Manche der genannten Punkte verfügen jedoch über eine mögliche Schattenseite. Wenn sie für die falschen Dinge genutzt werden, schützt das VPN nicht vor einer Abmahnung. Es erschwert lediglich die Nachverfolgung.

  • Über das erwähnte Torrent-Filesharing lassen sich ebenso illegale Inhalte teilen. Wie Kinderpornographie oder vermeintlich geheime Absprachen zu terroristischen Plänen. Während dies in der Praxis durchführbar ist, machen sich die beteiligten Nutzer strafbar.
  • Ein VPN könnte ebenso bei der Geldwäsche helfen. Beliebt sind dabei dezentrale Geldmittel, wie Kryptowährungen (Bitcoin, Litecoin etc.). Der VPN-Server würde dann als zusätzliche Sicherheitsstufe fungieren, um eine Nachverfolgung erheblich schwerer zu gestalten. Vor einer Abmahnung würde es dennoch nicht schützen, da ein Verstoß gegen geltendes Recht verstieße.
  • Bei virtuellen Glücksspielen ist eine genauere Betrachtung notwendig. Jede Regierung hat hierzu ihre eigenen Gesetze erlassen. Sollte ein Verbot oder eine starke Einschränkung bestehen, droht der Ärger bislang nur dem Anbieter. Die Abmahnung erhält das Unternehmen hinter der jeweiligen Webseite (Sportwetten, Casino, Poker usw.). Spieler hingegen bleiben häufig verschont. Dafür fehlt aber jede Garantie und die Rechtsprechung kann sich jederzeit ändern.
  • Beim Streaming von Serien und Filmen droht dagegen keine Abmahnung. Allerdings sind vorab die Nutzungsbedingungen zu prüfen, ob ein VPN bei Netflix, Disney+, Hulu & Co gestattet wird. Während manche Streamingdienste die Technologie dulden, gilt bei anderen ein grundsätzliches Verbot. Im Zweifelsfall droht die Kontoschließung.
  • Aus der anderen Richtung betrachtet, könnte ein Nutzer das Streamen von Videos ermöglichen, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Das VPN richtet er auf seinem Server ein und bietet somit eine verschlüsselte Verbindung an. Trotzdem bleibt es bei einer Urheberrechtsverletzung, die in fast allen Ländern rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Ansonsten bleibt es bei einer Abmahnung, denn in vielen Fällen kommt es zu einem Bußgeld bzw. einer Forderung zum Schadensersatz.

Trotz VPN abgemahnt: Was tun?

Es gibt demnach viele berechtigte private und berufliche Interessen, warum ein VPN eingerichtet wird. Nur bei Verstößen gegen das Gesetz ist mit einer Abmahnung zu rechnen. Der entsprechende Brief ist gründlich zu prüfen:

  • Wer hat die Abmahnung veranlasst? Stammt sie von einer Privatperson oder einem Anwalt?
  • Was wird einem konkret vorgeworfen? Die Abmahnung muss fundierte Belege mitsenden, anhand derer alles nachvollziehbar ist.
  • Die Hilfe durch einen kompetenten Anwalt ist empfehlenswert. Besonders das Medienrecht ist sehr schwer zu durchschauen. Dafür braucht es einen Spezialisten.
  • Sollte die Schuld bewiesen sein, so hilft der Anwalt beim weiteren Vorgehen. Eventuell lässt sich der Weg vors Gericht vermeiden, indem ein Kompromiss ausgehandelt wird. Der Anwalt bemüht sich darum, die Strafzahlung zu verringern.

Pauschale Antworten und Schätzungen helfen an dieser Stelle nicht weiter. Der Vorwurf steht im Raum und ob die Schuld besteht oder nicht, lässt sich nur vom Fachmann klären.

Wenn das VPN versagt hat

Aufgrund der VPN-Verschlüsselung ist es nahezu unmöglich, die entsprechenden Beweise für eine Abmahnung zu sammeln. Was jedoch keinen Freifahrtschein bedeutet, um einen Rechtsverstoß zu begehen. Wer es trotzdem versucht und dabei erwischt wird, wundert sich womöglich, wie es dazu kommen konnte. Denkbar wären hierbei:

  • Das VPN ist ausgefallen. Es konnte keine Verbindung zum Server herstellen und somit war die IP-Adresse einsehbar. So eine Störung ist meistens nach kurzer Zeit wieder behoben. Doch bietet sich hier eine Gelegenheit, um die Uploads und Downloads zu überwachen.
  • Sollte beim Nutzer kein Ausfall registriert worden sein, könnte das Problem beim VPN Server liegen. Vielleicht funktionierte er für kurze Zeit nicht oder musste wegen eines Updates ausgeschaltet werden. Über Letzteres sollte einen der Anbieter rechtzeitig benachrichtigen.
  • Die VPN Software könnte fehlerhaft installiert sein. Ferner kann eine Firewall oder ein Anti-Viren-Programm die verschlüsselte Verbindung zum Server unterbinden. Auch dann wäre die IP-Adresse weiterhin einsehbar. Deshalb ist es wichtig, das Programm nach der Installation auf seine ordnungsgemäße Funktionsweise zu prüfen. Dafür gibt es im WWW kostenlose Tools, welche versuchen, die IP-Adresse auszulesen.
i
Die sogenannte SOS-Funktion führt bei einem VPN zur sofortigen Notabschaltung. Der Computer oder das Smartphone kann nicht mehr auf das Internet zugreifen, bis das Problem behoben wurde. Auf diese Weise bleibt die IP-Adresse zu jederzeit geschützt.

Fazit: Abmahnung sind mit VPN weiterhin möglich

Die Chancen, unentdeckt zu bleiben, stehen mit einem VPN sehr gut. Denn die Datenströme und IP-Adresse sind für Dritte nicht mehr nachvollziehbar. Gedankt sei es der verschlüsselten Umleitung über einen VPN Server. Er schenkt jedem Nutzer mehr Anonymität im Internet. Allerdings bewegt man sich damit in keinem rechtsfreien Raum. Gesetze zum Schutz des Urheberrechts, gegen Geldwäsche und andere Vergehen sind weiterhin gültig.

Der VPN-Schutz hört da auf, wo die Rechte einer anderen Person bzw. eines Unternehmens verletzt werden. Wenngleich eine Abmahnung äußerst unwahrscheinlich ist, ist dringend von illegalen Aktivitäten abzuraten! Wer sich bei einem Verstoß ertappen lässt, wird schnell erkennen, dass ein VPN keine Abmahnung und Bußgelder verhindert!